Die Hündin sollte nicht zu jung sein, um Gesundheit und Wesen richtig beurteilen zu können. Die Hündin sollte auf HD geröntgt und der Befund beim TG-Verlag zur Beurteilung eingereicht worden sein (Befund HQ = oder >94).
Die Hündin muss bei einem Zuchtwart oder bei einem vom Zuchtwart anerkannten Schäfer die Zuchttauglichkeitsprüfung abgelegt haben.
Jede Zuchtabsicht muss mit dem Zuchtwart der Landesgruppe abgesprochen werden, um den übermäßigen Einsatz einzelner Rüden oder Hündinnen zu vermeiden, da sich genetisch bedingte negative Eigenschaften der Hunde oft erst nach mehreren Jahren in der Nachkommenschaft bemerkbar machen.
Alle Regeln die Zucht betreffend sind in den entsprechenden Verordnungen der Satzung der Landesverbände geregelt. Die Regeln der Verordnung sind zu befolgen.