Stimmungsbild mit Schäfer und Herde

 


Die Zuchtziele der AAH

Seit Anbeginn der Weidewirtschaft werden die Menschen von Hunden begleitet, die ihre Herden treiben und beschützten. Die Hilfe der Hunde war damals so wertvoll, wie sie es noch heute ist. Schäfer haben darum bereits vor Jahrzehnten begonnen, sich für eine sinnvolle Zucht ihrer Hütehunde einzusetzen. Ihre Motivation, diese Hunde zu züchten, zu erhalten und zu verbessern, entspringt in erster Linie dem beruflichen Interesse. Die Schläge der Altdeutsche dienen als Hütehunde der großen Schafherden, aber auch an Kuhherden werden die Eigenschaften bestimmter Schläge geschätzt. Ziel der Zuchtarbeit der Schäfer ist es, Altdeutsche als Arbeitshunde zu erhalten und den Nachwuchs für die Hütearbeit sicher zu stellen.

Der Zusammenschluss engagierter Schäfer zu einer bundeseinheitlichen Arbeitsgemeinschaft im Jahr 1989 soll die deutschlandweite Erfassung von Zuchthunden ermöglichen sowie den Zugang zu Rüden und Welpen. Die gemeinsame Dokumentation des Zuchtgeschehens soll gewährleisten, dass Inzucht vermieden wird und einem schleichenden Verschwinden einzelner Schläge entgegengewirkt werden kann.

So heißt es dann auch in der Präambel der Satzung des Bundesverbandes der AAH:

Die Arbeitsgemeinschaft zur Zucht Altdeutscher Hütehunde, im folgenden AAH genannt, hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Erhaltung der zum Teil vom Aussterben bedrohten deutschen Hütehundschläge zu fördern. Betreut werden die Hundeschläge, die bei Berufsschäfern unter der Bezeichnung Altdeutsche Hütehunde zusammengefasst werden und keinem anderen Zuchtverband angehören. Das Aussehen der Hunde ist bei der Zucht im Sinne der AAH von untergeordneter Bedeutung, in erster Linie sollen die Altdeutschen Hütehunde als Arbeitshunde an der Herde erhalten werden. Gefördert werden sollen das Wesen der Altdeutschen Hütehunde, die Gesundheit, der Hütetrieb, die Robustheit und Wetterfestigkeit, die Ehrlichkeit sowie der Arbeitswille und die Ausdauer an der Herde. Mit Herde ist in erster Linie eine Schafherde gemeint, es kann aber auch eine Kuh-, Schweine-, Ziegen- oder Gänseherde sein. Es gibt für die Zucht im Sinne der AAH keinen Rassestandard, dem die Schläge entsprechen müssen. Dennoch ist es der AAH wichtig, die regionalen und landestypischen Schläge der Altdeutschen Hütehunde in ihrer Vielfalt und größtmöglichen Reinheit zu erhalten.

Das Zuchtbuch der AAH wird vom TG-Verlag in Gießen geführt, in dem die Nachkommen erfasst und neue Hunde registriert werden, die für die Erhaltung der Arbeitslinien von Interesse sind. Dadurch gelingt es, die Zuchtbasis für die Schläge auszubauen. Die Zusammenarbeit von Privathaltern und Berufsschäfern trägt dazu bei, eine vielfältige genetische Basis aller Schläge zu bewahren.

In der Satzung der AAH wurde bestimmt, dass von den Zuchtpartnern mindestens die Hündin eine Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) bei einem Schäfer absolvieren muss, in manchen Landesverbänden wird diese Prüfung sogar für beide Zuchttiere gefordert. Das gilt für Hunde aus Schafzuchtbetrieben ebenso wie für Hunde, die im privaten Haushalt gehalten werden. Ebenso gilt die erfolgreiche Teilnahme an einem Leistungshüten mit Ablegen der Herden-Gebrauchshund-Prüfung (HGH) als Zuchttauglichkeitsprüfung, wenn im Verlauf der Prüfung der Griff gezeigt wurde. Für einzelne Schläge können diese Auflage in Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Zuchtwart gelockert werden, um ein Einengen der Zuchtpopulation zu verhindern.

 

Stimmungsbild mit Schäfer und Herde im Winter

 

Altdeutsche bei der Arbeit

Die Altdeutschen Hütehunde sind nach wie vor sehr ursprüngliche Hunde. Die Tiere leben beim Schäfer auf die Art und Weise, für die sie über Generationen hinweg selektiert wurden. Sie sind gewöhnt an den Wechsel von Arbeit und Abwarten. Genügsam müssen sie sein und robust gegenüber Witterung und Krankheiten. Eine natürliche Wachsamkeit, um den Besitz des Schäfers und seine Schafe zu verteidigen, gehören zum Altdeutschen ebenso wie sein Arbeitswille, seine Selbstständigkeit und der Hütetrieb. Beim Schäfer kennen die Hunde ihren Platz, den Tagesablauf, ihre Grenzen und Pflichten genau. Es ist ein ständiges Warten auf den Einsatz. Und endlich ist es soweit, nun dürfen sie wieder: ständig wachsam und laufend in Bewegung arbeiten sie unermüdlich an der Herde, stets bereit, ein bockiges Schaf, Kuh oder Ziege mit einem schnellen Griff abzustrafen und zur Herde zurück zu treiben. Hunde, die unter diesen Umständen mangelnde Leistungseigenschaften zeigen, werden nicht zur Zucht verwendet, denn kein Schäfer kann sich einen schlechten Hund leisten. Nur die Tiere, die den Anforderungen der Schäferei gewachsen sind, kommen eines Tages in die Zucht.

Den jetzigen Bestand an Altdeutschen Hütehunden, ihr Äußeres, ihre Gesundheit, Hütetrieb, Arbeitswillen und Anpassungsfähigkeit verdanken wir der jahrzehntelangen Zuchtarbeit der Berufsschäfer. Die Altdeutschen Hütehunde sind nicht durch Zufall zu dem geworden, was sie sind, sondern durch die konsequente Selektion im Arbeitsalltag in der Hand der Schäfer.

 

Stimmungsbild mit Schäfergruppe vor Herde

 

Die AAH nach 20 Jahren

Die AAH entwickelt sich weiter, die Mitgliederzahlen steigen konstant, es gründen sich neue Landesverbände, doch an den Zuchtzielen der AAH wurde bis heute festgehalten, denn die Anforderungen an die Hunde als wertvollster Helfer der Schäfer bleiben bestehen. Bis heute ist die überwiegende Mehrzahl unserer Züchter Berufsschäfer. Aber es gibt auch eine Reihe von Züchtern ohne Schafe, deren Zuchttiere und Nachkommen die ZTP problemlos erfolgreich ablegen konnten. Diese Mitglieder leisten den gleichen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der Altdeutschen durch Verbreiterung der genetischen Basis im Sinne der AAH wie die Berufs- oder Hobbyschäfer, die sich im Verband engagieren. Unsere Mitglieder finden bis heute auf Versammlungen und Leistungshüten genau die Art von Austausch, die sie bereits vor Jahrzehnten anstrebten, um das vor Jahren ins Auge gefasste Ziel optimal umsetzen zu können. Die Wurfplanungen werden durch die Zuchtwarte der Landesgruppen begleitet, so dass der Bedarf an Arbeitshunden optimal gedeckt wird. Der Altdeutsche setzt sich in vielen Bereichen durch, die Welpenzahlen aller Schläge haben sich in den letzten 10 Jahren verdreifacht und von der Qualität der Zuchthunde kann man sich in jedem Jahr auf den Leistungshüten der AAH überzeugen.

 

Stimmungsbild mit Mann mit jungen Welpen in der HandStimmungsbild Welpe schlaeft in Futterschuessel

 

Die AAH und die Zucht von Familienhunden

Die Mitglieder der AAH streben keine Ergänzung der Satzung an, um das Ziel der planmäßigen Zucht von Altdeutschen als Familienhund für den Gebrauch abseits der Herde mit aufzunehmen. Daraus würde eine zu große Verpflichtung gegenüber einer „schaffreien“ Gesellschaft erwachsen und eine geänderte Zuchtplanung in Hinblick auf den sanftmütigeren, leichtführigeren und weniger arbeitseifrigen Familienhund wäre unumgänglich.

Die Regelung der Zucht

Um dem Interessierten zum Abschluss noch einen kurzen Überblick über die Richtlinien der AAH zu geben, anbei noch die Regelungen zur Zucht der AAH, wie sie in den Ordnungen der Landesverbände festgelegt wurden.

Beispiel der Ordnung des Landesverbandes Niedersachsen:

Der Züchter muss Mitglied des Landesverbandes Niedersachsen sein.

Der Züchter (Hündinnenbesitzer) muss einen Zwingernamen bei der Zuchtbuchstelle der AAH angemeldet haben. Die Zuchtbuchstelle ist der TG-Verlag in Giessen, Frau Dr. Gabriele Schiller, Liebigstr. 43, 35392 Giessen, Tel.: 0641-72568, Fax: 0641-72569. Für den Zwingernamen sind drei Vorschläge zu machen. Falls der Zwingername 1 bereits vergeben ist, kommt der nächste zur Auswahl usw.

Die Haltung von Zuchttieren und Welpen muss artgerecht sein, die geltenden Tierschutzgesetze sind unbedingt zu beachten. Muttertiere und Welpen sind regelmäßig zu entwurmen und die empfohlenen Schutzimpfungen vor Abgabe der Welpen durchzuführen.

Der Landesverband Niedersachsen ist sehr daran interessiert, dass alle Zuchthunde vor der Belegung oder dem ersten Deckakt auf HD geröntgt werden. Die Hinweise zum Röntgen sind als Download von der AAH Homepage zu beziehen oder bei der Schriftführung erhältlich.

Die Röntgenbilder der Hüfte sind dem TG-Verlag in Gießen zur Auswertung zuzuschicken. Vorstand und Züchter erhalten das Ergebnis zugeschickt.

Hunde, bei denen eine Hüftgelenksdysplasie (HD) durch Röntgenbefund nachgewiesen wurde, werden von der Zucht ausgeschlossen. Diese Tiere werden mit einem entsprechenden Vermerk im Zuchtbuch und auf den Papieren gekennzeichnet. Sollte dieses Tier bereits Nachkommen gezeugt haben, werden diese Nachkommen nur dann zur Zucht zugelassen, wenn zusätzlich zur Zuchttauglichkeitsprüfung oder dem HGH- Nachweis durch Röntgenbefund eines von der AAH anerkannten Tierarztes die HD-Freiheit bescheinigt wurde. Züchter, die wissentlich mit Tieren Nachkommen ziehen, die mit HD belastet sind, werden sofort aus der AAH ausgeschlossen.

Die Verpaarung muss im Vorfeld mit einem Zuchtwart abgesprochen werden. Beide Zuchtpartner, Rüde und Hündin, benötigen eine ZTP.

Nur mit Ausnahmegenehmigung des Zuchtwartes benötigt der Rüde keine ZTP.
Eine solche Verpaarung muss im Vorfeld mit dem Zuchtwart der Landesgruppe abgestimmt werden. Der Rüde muss vor dem Deckakt durch einen Zuchtwart oder durch einen vom Zuchtwart autorisierten Schäfer begutachtet und im Zuchtbuch der AAH registriert sein.

Die Deckgebühr beträgt einen Welpen nach Wahl des Rüdenbesitzers oder dem Preis für einen Welpen.

Es wird empfohlen, dass Rüden und Hündinnen frühestens ab 24 Monaten zur Zucht zugelassen werden. Es wird weiter empfohlen, Hündin und Rüde erst dann zur Zucht einzusetzen, wenn sich die Tiere im Alltag bei der Arbeit an der Herde über einen längeren Zeitraum bewährt haben.

Bei erfolgreicher Verpaarung muss der 1. Zuchtwart benachrichtigt werden. Deckrüde, Deckdatum und Besitzer des Rüden müssen dem Zuchtwart dabei mitgeteilt werden. Der Züchter fordert eine Wurfmeldung bei der Schriftführung an.

Sobald ein Wurf gefallen ist, müssen alle Welpen, auch die verendeten, umgehend dem 1. Zuchtwart gemeldet werden. Die Wurfmeldung ist umgehend auszufüllen und muss dem Zuchtwart zugeschickt werden. Wichtig ist die Angabe von Anzahl, Geschlecht und Farbe der Welpen. Die Chipnummern sind möglichst zeitnah einzureichen.

Der Züchter entrichtet umgehend die Wurfgebühr von 20,-€ /Welpe an den Landesverband Niedersachsen, Commerzbank Lehrte, BLZ 250 400 66, Konto-Nummer 2020 27 901.

Sobald die Wurfgebühr entrichtet wurde, leitet der Zuchtwart die Wurfmeldung weiter und beantragt beim TG-Verlag die Abstammungspapiere. Nur der Zuchtwart ist berechtigt, die Welpen eines Wurfes bei der Zuchtbuchstelle zu melden.

Der Züchter muss sich frühzeitig um die Terminabstimmung für die Wurfabnahme kümmern. Die Kosten für die Wurfabnahme trägt der Züchter. Dem Zuchtwart ist das Kilometergeld zu ersetzen (0,30ct/km). Bei Tagesfahrten (Hin- und Rückfahrt incl. Aufenthalt ab 6 Stunden) ist zusätzlich eine Ausfallsentschädigung von 50,-€ an den Zuchtwart zu entrichten.

Die Wurfabnahme erfolgt durch den Zuchtwart des zuständigen Landesverbandes oder durch ein vom Zuchtwart beauftragtes Vorstandsmitglied der AAH. Der Höchstpreis für einen Welpen beträgt 750,-€.

Die Welpen werden vor der Abgabe an die Besitzer gechipt. Die Nummern werden dem Zuchtwart umgehend mitgeteilt, erst dann können die Papiere bei der Zuchtbuchstelle beantragt werden.

Die Zuchtbuchstelle schickt die Ahnentafeln an den Zuchtwart. Der Züchter erhält die Ahnentafeln für die Welpen seines Wurfes vom Zuchtwart und gibt sie an die Käufer seiner Welpen weiter.

 

Die Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP):

Während der Zuchttauglichkeitsprüfung hat der Zuchtwart die Möglichkeit, sich ein Bild von den Arbeitseigenschaften des Hundes zu machen. Es wird empfohlen, alle Nachkommen eines Wurfes, auch die, die nicht an der Herde geführt werden, einer solchen Prüfung im Alter von etwa 18-24 Monaten zu unterziehen, damit sich der Zuchtwart einen Eindruck von den vererbten Eigenschaften der Paarung verschaffen kann. Das Ergebnis der ZTP wird dem TG-Verlag gemeldet und in das Zuchtbuch aufgenommen.
Die Zuchttauglichkeitsprüfung ist für die Hunde von Schäfern und Nicht-Schäfern bundesweit einheitlich geregelt. Sie wird vom Zuchtwart einer Landesgruppe durchgeführt oder in Ausnahmefällen von einer vom Zuchtwart beauftragten Person.

Die Landesverbände haben sich auf folgende Grundsätze geeinigt: Im Verlauf der Zuchttauglichkeitsprüfung erfolgt eine Prüfung der Gesundheit und Körperbaues der Hunde und eine Prüfung der Hüteveranlagung an einer Herde.


Gesundheitsprüfung:

Der Zuchtwart überzeugt sich von der Identität des Hundes und dem Gesundheitszustand:

  • 1. Zähne: Hunde mit Vor- oder Rückbiss sind zuchtuntauglich. Bei Zahnfehlern wird ausschließlich das Fehlen des P1 geduldet, diese Hunde müssen mit einem vollzahnigen Hund angepaart werden.
  • 2. Hoden: Für die Zuchttauglichkeit müssen beide Hoden abgestiegen sein.
  • 3. Bei leichten Mängeln des Gebäudes oder des Wesens, des Ernährungs- oder Pflegezustandes kann die Zuchttauglichkeit verwehrt werden,
  • 4. Bei schwerwiegenden Mängeln des Gebäudes, des Ernährungs- und Pflegezustandes oder des Wesens muss die Zuchttauglichkeit verwehrt werden.

Hunde, bei denen ein positiver HD-Befund vorliegt, werden von der Zucht ausgeschlossen. Züchter, die wissentlich Hunde mit HD zur Zucht verwenden, werden aus der AAH ausgeschlossen.

Wenn bei einem Elterntier HD im Nachhinein festgestellt wurde, muss der Besitzer des Nachkommens die HD-Freiheit des Hundes (Bestimmung des HQ- Wertes beim TG-Verlag) nachweisen, um zur Zuchttauglichkeitsprüfung zugelassen zu werden.

 

Prüfung an der Herde:

  • 1. Grundgehorsam: Der Hund muss einen guten Gehorsam sowohl abseits als auch an der Herde zeigen. Der Hund bewegt sich frei an der Herde und kann problemlos abgerufen werden.
  • 2. Hütetrieb: Der Hütetrieb muss gezeigt werden. Der Hund bewegt sich frei an der Herde und beherrscht das Kommando „Furche“.
  • 3. Griff: Der Hund muss einen Griff zeigen. Entweder wird der Griff während der Arbeit an der Herde gezeigt oder er bekommt dazu später noch einmal die Gelegenheit an einem Einzeltier.

Es wird der HGH-Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme (mindestens 50% Punkte) an einem Leistungshüten als Zuchttauglichkeitsprüfung anerkannt, wenn im Verlauf der Prüfung ein Griff gezeigt wurde. Anschließend muss der Hüteleiter oder der Preisrichter die Leistungskarte des Hundes abzeichnen. Der Halter hat die Leistungskarte dem Zuchtwart seines Landesverbandes vorzulegen. Leistungskarten können bei den Vorsitzenden der Landesverbände angefordert werden.

Wird der Hund aufgrund von Mängeln an der allgemeinen Gesundheit, Zähnen, Hoden etc. für zuchtuntauglich befunden, ist eine Wiederholung der Prüfung überflüssig. Fehlte es an Grundgehorsam, Hütetrieb und Griff können diese Eigenschaften zu einem späteren Zeitpunkt auch bei einem anderen Schäferkollegen noch einmal gezeigt werden.

Die durch die Zuchttauglichkeitsprüfung entstehenden Kosten sind zwischen Hundehalter und Prüfer selbst zu regeln. Empfohlen wird das Vereinbaren einer Fahrt- oder Unkostenpauschale.

Jedes Mitglied und jeder Züchter in der AAH verpflichtet sich zur Anerkennung der Satzung und den oben genannten Zuchtzielen.