Seit der Umstrukturierung der AAH Anfang der neunziger Jahre durch den ehemaligen Vorsitzenden Mathias Dreyer teilt sich die AAH in einen Bundesverband und zahlreiche Landesverbände. Die Landesverbände koordinieren das Zuchtgeschehen und die Mitgliederaktivitäten in den Bundesländern, die Aufgabe des Bundesverbandes ist eine übergeordnete Koordination der gemeinsamen Aktivitäten und Ziele.

Der Bundesverband ist als eingetragener Verein im Vereinsregister in Lüneburg registriert. Die Satzung des Bundesverbandes ist bindend und grundlegend für jeden Landesverband der AAH. Der Vorstand des Bundesverbandes wird alle drei Jahre neu gewählt.

Der Vorstand des Bundesverbandes besteht aus:

1. VorsitzenderRalf Maisezahl
LV Hessen
BundeszuchtwartThomas Muche
LV Sachsen
KassenwartFrank HahnelLV Brandenburg
SchriftführungSusanne ZanderLV Niedersachsen


Mitglieder des Bundesverbandes sind die Vorstände der Landesverbände der AAH, d.h. die Vorsitzenden, Zuchtwarte, Kassenwarte und Schriftführer. Bei Entscheidungen verfügt jeder Landesverband über eine Stimme.

Um das Zuchtgeschehen in den Bundesländern besser den regionalen Anforderungen anzupassen, ist es den Landesverbänden gestattet, in ihren Mitgliederversammlungen Verschärfungen der Bundessatzung beschließen, eine Schwächung oder Streichung von Regelungen aus der Satzung ist nicht zulässig.


Die Mitglieder des Bundesverbandes treffen sich zweimal im Jahr. Üblicherweise kommen nur die Vorsitzenden und Zuchtwarte zusammen, um über den Fortgang der Zucht, neu registrierte Hunde und Zuchttauglichkeitsprüfungen zu berichten, um neue Entwicklungen zu diskutieren, Zuchtstrategien für einzelne Schläge zu beschließen oder um über die Durchführung von Landes- und Bundeshüten zu beraten.


Berichte zu überregionalen Aktivitäten